dancemodels / allgemeine geschäftsbedingungen (Dancemodels & maskArt)


1. Allgemeines

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen und Tänzern (Dancemodels) für Veranstaltungen, Shows und Promotiont. Ebenso die Aufnahme von Neuanträgen in unseren Datenbanken von Dancemodels und Parademodels. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden, die Daten sowie der Text, wie er uns schriftlich oder elektronisch übermittelt wurde, firmenintern behandelt und verwendet werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Dancemodels, der Agentur Dancemodels Dresden und jeweiligen Kunden, sowie das Verhältnis der Tänzerinnen und Tänzer zu Dancemodels Dresden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2. Buchung/Haftung

Erfüllt der Veranstalter seine Vertragspflicht nicht oder nicht rechtzeitig ist Dancemodels Dresden berechtigt, vom Buchungsvertrag zurückzutreten.
Der Anspruch auf Zahlung der Gage und der entstandenen Nebenkosten bleibt bestehen.

Bei Annullierung einer Buchung durch den Kunden werden alle Dancemodels Dresden
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Führt höhere Gewalt zum Ausfall einer Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihren Verpflichtungen befreit. (Nachweispflicht) Die Verpflichtung der Zahlung entstandener Spesen (Fahrtkosten) bleibt unberührt.

Der Veranstalter haftet für Personen-, Sachschäden und Diebstahl auf den von ihm organisierten
Reise- oder Transportwegen und innerhalb der Veranstaltungsräume.

Der Veranstalter stellt Dancemodels Dresden von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

Die Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung durch die
Künstler und/ oder die Agentur Dancemodels Dresden.

Wir vermitteln nur an Kunden, deren Anschrift und Daten uns bekannt sind. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur intern verwendet. Die richtigen Angaben des Kunden uns gegenüber sind Bestandteil der Auftragserteilung. Sollten Angaben unwahr oder unvollständig sein, erlischt der Anspruch auf Vermittlung.

Wir behalten uns das Recht vor, Kunden von unserem Service auszuschließen, falls bei der Nutzung des Service nach Auffassung von unserem Team sitten - oder rechtwidrige Inhalte ersichtlich werden sollten.

Alle Vertragsabschlüsse und Absprachen in irgendeiner Art und Weise bezüglich der Vermittlung von Dancemodels obliegen ausschließlich uns.

3. Gebühren

Anfallende Gebühren, insbesondere die der GEMA trägt der Veranstalter.

4. Vom Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen

Vom Veranstalter sind die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen zur
Veranstaltungsdurchführung zu schaffen.

Genehmigungen zur Nutzung von Räumlichkeiten, Parkmöglichkeiten, Zufahrten u. ä. sind
rechtzeitig vom Veranstalter einzuholen.

Zugänge zur Bühne oder Podesten müssen ebenerdig oder mit Rampen
versehen sein. Der Auftrittsort ist zum Aufbau leergeräumt, geheizt und sauber.

Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung und trifft alle
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt entsprechende Versicherungen ab.

5. Tänzerinnen und Tänzer

Tänzerinnen und Tänzer verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie das Dancemodel selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen..

Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet das Dancemodel als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst .

Das Dancemodel stellt sicher das die Dancemodels Dresden zur Veröffentlichung übergebenen Daten und Bilder frei von Rechten dritter sind.

Alle von uns angefertigten Unterlagen, Bilder, Filme die dem Dancemodel zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn das Dancemodel nichtmehr mit uns zusammenabeitet.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.

7. Änderungen und Ergänzungen

Mündliche Nebenabsprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Dresden


Stand: 28.01.2002

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