1. Allgemeines
Gegenstand dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vermittlung von Tänzerinnen
und Tänzern (Dancemodels) für Veranstaltungen, Shows und Promotiont.
Ebenso die Aufnahme von Neuanträgen in unseren Datenbanken von Dancemodels
und Parademodels. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch
gespeichert werden, die Daten sowie der Text, wie er uns schriftlich oder
elektronisch übermittelt wurde, firmenintern behandelt und verwendet
werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Die nachfolgenden Bedingungen sollen
die Rechtsbeziehungen zwischen den Dancemodels, der Agentur Dancemodels Dresden
und jeweiligen Kunden, sowie das Verhältnis der Tänzerinnen und
Tänzer zu Dancemodels Dresden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall
nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2.
Buchung/Haftung
Erfüllt
der Veranstalter seine Vertragspflicht nicht oder nicht rechtzeitig ist Dancemodels
Dresden berechtigt, vom Buchungsvertrag zurückzutreten.
Der Anspruch auf Zahlung der Gage und der entstandenen Nebenkosten bleibt
bestehen.
Bei
Annullierung einer Buchung durch den Kunden werden alle Dancemodels Dresden
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Führt höhere Gewalt zum
Ausfall einer Veranstaltung, werden beide Vertragspartner von ihren Verpflichtungen
befreit. (Nachweispflicht) Die Verpflichtung der Zahlung entstandener Spesen
(Fahrtkosten) bleibt unberührt.
Der
Veranstalter haftet für Personen-, Sachschäden und Diebstahl auf
den von ihm organisierten
Reise- oder Transportwegen und innerhalb der Veranstaltungsräume.
Der
Veranstalter stellt Dancemodels Dresden von allen Schadensersatzansprüchen
Dritter frei.
Die
Haftung erstreckt sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige
Schädigung durch die
Künstler und/ oder die Agentur Dancemodels Dresden.
Wir vermitteln nur an Kunden, deren Anschrift und Daten uns bekannt sind. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur intern verwendet. Die richtigen Angaben des Kunden uns gegenüber sind Bestandteil der Auftragserteilung. Sollten Angaben unwahr oder unvollständig sein, erlischt der Anspruch auf Vermittlung.
Wir
behalten uns das Recht vor, Kunden von unserem Service auszuschließen,
falls bei der Nutzung des Service nach Auffassung von unserem Team sitten
- oder rechtwidrige Inhalte ersichtlich werden sollten.
Alle Vertragsabschlüsse und Absprachen in irgendeiner Art und Weise bezüglich
der Vermittlung von Dancemodels obliegen ausschließlich uns.
3.
Gebühren
Anfallende
Gebühren, insbesondere die der GEMA trägt der Veranstalter.
4.
Vom Veranstalter zu gewährleistende Rahmenbedingungen
Vom
Veranstalter sind die technischen, organisatorischen und räumlichen Voraussetzungen
zur
Veranstaltungsdurchführung zu schaffen.
Genehmigungen
zur Nutzung von Räumlichkeiten, Parkmöglichkeiten, Zufahrten u.
ä. sind
rechtzeitig vom Veranstalter einzuholen.
Zugänge
zur Bühne oder Podesten müssen ebenerdig oder mit Rampen
versehen sein. Der Auftrittsort ist zum Aufbau leergeräumt, geheizt und
sauber.
Der
Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung
und trifft alle
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und schließt entsprechende Versicherungen
ab.
5.
Tänzerinnen und Tänzer
Tänzerinnen und Tänzer verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie das Dancemodel selbst betreffen, für den jeweiligen Buchungszeitraum selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen..
Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet das Dancemodel als Selbständiger mit Gewerbeschein und versteuert seine Honorare selbst .
Das Dancemodel stellt sicher das die Dancemodels Dresden zur Veröffentlichung übergebenen Daten und Bilder frei von Rechten dritter sind.
Alle
von uns angefertigten Unterlagen, Bilder, Filme die dem Dancemodel zur Verfügung
gestellt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn das Dancemodel nichtmehr
mit uns zusammenabeitet.
6.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine
gesetzlich zulässige Regelung, die dem Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten
entspricht.
7.
Änderungen und Ergänzungen
Mündliche
Nebenabsprachen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
8.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden
Stand: 28.01.2002
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